Vorschlag · Diskussionsentwurf v0.1 · 2026-05-21
Open Law Standards
Fünf offene Standards für die Identifikation, Strukturierung, Veröffentlichung und Verifikation von Schweizer Gerichtsentscheiden. Wo internationale Standards existieren — nicht neu erfinden. Wo sie fehlen — einen einfachen, dokumentierten Vorschlag machen und in der Referenzimplementierung sichtbar liefern.
§01 Begründung
Warum offene Standards
Schweizer Gerichtsentscheide sind öffentliche Werke (URG Art. 5 Abs. 1) und damit gemeinfrei. Trotzdem ist heute der reibungsfreie maschinelle Zugriff darauf nicht selbstverständlich:
- Jede Quelle vergibt Identifikatoren nach eigener Konvention. Der gleiche BGE-Entscheid hat fünf verschiedene URLs in fünf Datenbanken.
- Die meisten kantonalen Portale liefern PDFs oder HTML ohne maschinenlesbare Struktur — Sachverhalt, Erwägungen und Dispositiv müssen jeder von Hand wieder rekonstruieren.
- Zitationen zwischen Entscheiden sind Klartextstrings (
BGE 140 III 86) — jede konsumierende Anwendung muss sie selber auflösen, mit unterschiedlicher Genauigkeit. - Es gibt keinen kryptografisch nachprüfbaren Beweis, dass ein zitierter Entscheidtext tatsächlich der amtlich publizierte ist. Im Zeitalter halluzinierender KI-Tools ist das die zentrale Vertrauensfrage.
Vier der fünf vorgeschlagenen Standards profilieren bestehende internationale Spezifikationen für den Schweizer Kontext (Schema.org/LegalCase, Akoma Ntoso, Markdown, ELI). Einer ist ein Schweizer-eigener Vorschlag: der cli:ch Caselaw Identifier (mit ECLI als deterministischer europäischer Projektion), weil bestehende Identifier-Schemata die Schweizer Spezifika — Dreisprachigkeit, kantonale Souveränität, Pinpoint-Adressierung — flachklopfen.
Das ist kein Manifest und keine Forderung an die Bundesgerichte oder Kantone, sondern eine offene Diskussionsgrundlage. Der Vorschlag ist absichtlich klein und kompatibel: jede Bestimmung lässt sich einzeln adoptieren, ohne andere zu blockieren.
§02 Zusammenfassung
Die fünf Standards
Identifikation
cli:ch — Schweizer Caselaw Identifier (primär) · ECLI als europäische ProjektionJeder Entscheid trägt zwei deterministisch verknüpfte Identifikatoren: cli:ch als kanonische Schweizer Form und ECLI als verlustbehaftete Projektion für europäische Interoperabilität.
cli:ch macht fünf Eigenschaften der Schweizer Rechtsprechung erstklassig, die ECLI flachklopft:
- Dreisprachigkeit — DE/FR/IT-Versionen eines BGE sind rechtlich gleichwertige authentische Texte (Art. 14 PublG). cli:ch behandelt Sprache als erste Achse via
?lang=. - Kantonale Souveränität — 26 eigenständige Justizsysteme bleiben sichtbar (
cli:ch:zh:…,cli:ch:ti:…), nicht in einen opaken Court-Code kollabiert. - Pinpoint-Adressierung — Erwägungs-Ebene erstklassig via
#e-4.1(Schweizer-Zitations-Konvention). - Kammer-Granularität — Obergericht, Verwaltungsgericht, Sozialversicherungsgericht etc. bleiben explizit benannt statt in einem 3-Buchstaben-Code zu verschwinden.
- Versionierung —
@YYYY-MM-DDadressiert eine spezifische Anonymisierungs-Version; selten, aber rechtlich relevant wenn nötig.
cli:ch:bge:140-III-86
cli:ch:bge:140-III-86?lang=fr (französische Fassung desselben BGE)
cli:ch:bge:140-III-86#e-4.1 (Pinpoint auf Erwägung 4.1)
cli:ch:bger:6B_1234/2025
cli:ch:bvger:A-1234/2024
cli:ch:zh:obergericht:LB230012 (Kanton Zürich, Obergericht)
cli:ch:ti:tribunale-appello:34.2025.27 (Kanton Tessin, Tribunale d'appello)
cli:ch:finma:2024-12345 (FINMA-Verfügung)
Form: cli:ch:<court>[:<chamber>]:<docket>[@<version>][?lang=<l>][#<pinpoint>]. Bundesgerichte ohne Kanton-Prefix, kantonale Gerichte mit ISO-3166-2-Kantonscode plus kantonseigener Gerichts-Bezeichnung. Identifier-Modell parallelisiert die FRBR-Schichten von Akoma Ntoso (Work / Expression / Manifestation) — wir erfinden nicht, wir wenden ein etabliertes Modell mit Schweizer Beschriftung an.
ECLI als Projektion für europäische Resolver: aus jedem cli:ch wird ein ECLI deterministisch abgeleitet (reine Funktion cli_ch_to_ecli). Die Projektion ist many-to-one — Sprache, Pinpoint, Version und Kammer-Detail gehen verloren.
cli:ch:bge:140-III-86 → ECLI:CH:BGE:2014:140.III.86
cli:ch:bger:6B_1234/2025 → ECLI:CH:BGER:2025:6B_1234.2025
cli:ch:zh:obergericht:LB230012 → ECLI:CH:ZHO:2023:LB230012
Warum primär eine eigene Schweizer Form? Weil die Schweizer Rechtsprechung Eigenschaften hat — Dreisprachigkeit als gleichwertige authentische Texte, 26 souveräne kantonale Justizsysteme, Pinpoint-Zitation auf Erwägungs-Ebene — die in einem allgemeinen europäischen Schema zwangsläufig auf eine flache Achse zusammenfallen. cli:ch macht sie erstklassig; ECLI sorgt für europäische Anschlussfähigkeit. Beides zusammen ist mehr als die Wahl zwischen einem.
Bestehende interne Identifier (Geschäftsnummern, Dossier-Nummern) bleiben unverändert — cli:ch und ECLI sind zusätzliche, standardisierte Schichten.
Referenz-Implementierung: cli_ch.py mintet cli:ch-URIs deterministisch; cli_ch_to_ecli() projiziert auf ECLI. cli_ch.py auf GitHub · ecli.py auf GitHub.
Metadaten
Schema.org / LegalCase (JSON-LD)Jede Entscheid-Webseite trägt im <head> einen Schema.org-/LegalCase-Block als JSON-LD mit beiden Identifikatoren (cli:ch + ECLI), Gericht, Datum, Sprache, Regeste, ausgehenden Fall- und Gesetzeszitaten.
{
"@context": "https://schema.org",
"@type": "LegalCase",
"identifier": [
{
"@type": "PropertyValue",
"propertyID": "cli:ch",
"value": "cli:ch:bge:140-III-86"
},
{
"@type": "PropertyValue",
"propertyID": "ECLI",
"value": "ECLI:CH:BGE:2014:140.III.86"
}
],
"name": "BGE 140 III 86",
"datePublished": "2014-04-15",
"inLanguage": "de",
"court": {"@type": "GovernmentOrganization", "name": "Bundesgericht"},
"citation": [...], // ausgehende Fall-Zitationen
"legislationCited": [...] // ausgehende Gesetzeszitate
}
Bewirkt zweierlei: Suchmaschinen indexieren den Entscheid mit Rich-Result-Unterstützung, und KI-Agenten erhalten ein maschinenlesbares Record ohne Web-Scraping.
Referenz: jede Entscheid-Seite unter opencaselaw.ch/entscheid/<id> liefert diesen Block aus. Implementierung in seo_pages.py.
Struktur
Akoma Ntoso 3.0 (XML)Wenn eine XML-Darstellung des Entscheids verlangt wird, dann nach Akoma Ntoso 3.0 (UN-/OASIS-Standard für legislative und judizielle Dokumente). Sachverhalt, Erwägungen, Dispositiv und Regeste in den vorgesehenen Elementen — keine eigene XML-Sprache erfinden.
Akoma Ntoso ist eindeutig der wenigst-schmerzhafte Pfad: bereits in Italien, Brasilien, der Europäischen Union und der UN im Einsatz. Schweizer Spezifika (Schweizer Citation, kantonale Geschäftsnummern, Mehrsprachigkeit) lassen sich als optionale Metadaten-Attribute einbetten ohne den Kernschema zu verbiegen.
Status: in OpenCaseLaw teilweise produktiv (Materialien v0.2 nutzt Akoma Ntoso für Botschaften). Vollständige XML-Ausgabe für Gerichtsentscheide ist Roadmap-Item 2026 Q3.
Volltext
Markdown mit Erwägungs-Ankern (Schweizer Citation)Für die maschinenlesbare Volltext-Darstellung: Markdown mit HTML-Ankern auf jeder Erwägung, benannt nach Schweizer Citation (E. 4.1 → #e-4-1).
# BGE 140 III 86
## Sachverhalt {#sachverhalt}
...
## Erwägungen
### E. 2 {#e-2}
...
### E. 4.1 {#e-4-1}
Die zentrale Aussage steht hier...
## Dispositiv {#dispositiv}
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
So lässt sich auf jede Erwägung pinpoint-genau verlinken — der Lebensnerv juristischer Zitierpraxis. Tools können Erwägungen einzeln zitieren und prüfen, ohne den Gesamt-Entscheid neu zu parsen.
Referenz: opencaselaw.ch/entscheid/bge_BGE_140_III_86#e-4-1 springt direkt zur Erwägung 4.1.
Zitationen
Aufgelöst, maschinenlesbar, bidirektionalJede Zitation eines anderen Entscheids oder Gesetzesartikels wird aufgelöst: nicht nur als Klartext-String, sondern verknüpft mit einer konkreten cli:ch (Fall, primär — ECLI als Projektion verfügbar) oder ELI-URI (Gesetz). Bidirektional — sowohl ausgehend (was zitiert dieser Entscheid) als auch eingehend (wer zitiert diesen Entscheid).
Damit wird der Schweizer Zitationsgraph zum gemeinsamen Substrat für Doktrin-Tracking, Leading-Case-Erkennung, Instanzenzug-Verfolgung. Genau das Material, das KI-Tools brauchen, um zu prüfen, was zitiert wird — statt zu halluzinieren.
Referenz: OpenCaseLaw erfasst aktuell über 10 Mio. Fall-Zitierungen und über 12 Mio. Gesetzeszitate, täglich neu generiert. Verfügbar via MCP-Tools find_citations, find_appeal_chain, find_leading_cases.
§03 OpenCaseLaw.ch
Referenzimplementierung
Die fünf Standards sind nicht hypothetisch. Alle fünf sind in OpenCaseLaw.ch bereits produktiv (Akoma Ntoso für Materialien bereits live, für Gerichtsentscheide auf der Roadmap):
- 01 Identifikation: cli:ch (Schweizer Form, primär) plus ECLI (europäische Projektion) für alle 972'000+ Entscheide; beide deterministisch gemintet beim Aufruf, sichtbar in jeder API-Antwort und jeder
/entscheid/<id>-Seite. HTTP-Resolver unter/cli/ch/…. - 02 Metadaten: Schema.org/LegalCase-JSON-LD auf jeder Entscheid-Seite, mit cli:ch + ECLI im
identifier-Array, Zitations- und Gesetzesgraph. - 03 Struktur: Akoma Ntoso für Materialien (Botschaften) bereits produktiv. Für Gerichtsentscheide: Roadmap Q3 2026.
- 04 Volltext: Markdown mit Erwägungs-Ankern, Schweizer-Citation-konform. Pinpoint-Links wie
/entscheid/bge_BGE_140_III_86#e-4-1funktionieren. - 05 Zitationen: über 10 Mio. Fall-Zitierungen + über 12 Mio. Gesetzeszitate, täglich neu generiert, bidirektional verfügbar.
Alles offen, alles CC0 für die Daten und MIT für den Code. Andere Anbieter können einzelne Bestimmungen adoptieren oder die ganze Konvention übernehmen — die Spezifikation gehört keinem einzelnen Anbieter.